Lohngleichheit in der Schweiz

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Im Dezember 2018 wurden vom Schweizer Parlament Ergänzungen zum Schweizerischen Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau (GlG) verabschiedet. Diese Änderungen wurden in einer Sitzung am 21. August auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Sie beinhalten u. a., dass Arbeitgeber ab 100 Mitarbeitern in der Schweiz künftig regelmässige Lohngleichheits-Analysen durchführen müssen, die von einem unabhängigen Auditor geprüft werden müssen.

Zusätzlich müssen betroffene Arbeitgeber ihre Mitarbeiter oder Mitarbeitervertreter über die Ergebnisse der Analyse informieren. Gelistete Unternehmen müssen die Ergebnisse zudem in den Erläuterungen ihres Finanzberichts veröffentlichen.

Die Ergebnisse der Analyse könnten dazu führen, dass von Unternehmen Massnahmen ergriffen werden müssen, um Lohngerechtigkeit im Unternehmen herzustellen. Das Ziel sollte jedoch nicht nur sein, die Mindestanforderungen zu erfüllen. Die geforderten Analysen und die Resultate sollten vielmehr als eine Chance gesehen werden, die Sie zur Verbesserung der Performance und des Wachstums Ihres Unternehmens sowie zur Steigerung der Produktivität und des Engagements Ihrer Mitarbeiter nutzen können.

In unserem Übersichtspapier haben wir für Sie die Ergänzungen zum GlG, den erwarteten Zeitplan sowie die Folgen für Arbeitgeber zusammengefasst. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um die Übersicht jetzt herunterzuladen.

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